Weiß, Rot und Grün: Das sind die Farben der italienischen Nationalflagge und diese Farben repräsentieren Italien in der Welt. Drei Farben, deren Geschichte viel älter ist als die Einigung Italiens und daher der Entstehung der Nation.
Die „Tricolore“ in Verbindung mit der italienischen Flagge stammt aus dem 18. Jahrhundert. Am 7. Januar 1796 wurde im Palazzo Comunale von Reggio Emilia die Cispadanische Republik gegründet, zu der auch einige Gebiete gehörten, die heutzutage zur Region Emilia Romagna gehören. Bei dieser Gelegenheit wurde die dreifarbige „Stendardo o Bandiera Cispadana“ eingeführt. Es wurden die selben Farben der italienischen Flagge verwendet: Grün, Weiß und Rot.

Es gibt zahlreiche Erklärungen für die Wahl dieser drei Farben. Laut einer „poetischen“ These steht die Farbe Grün für Hoffnung, rot für Freude und weiß für Glaube, und alles im Symbol der italienischen Flagge vereint, dem repräsentativen Gegenstand des Volkes par excellence. Für andere stehen die drei Farben der Bandiera Cispadana jedoch für die weißen Alpen, die grüne Poebene und die roten Vulkane. Es gibt aber auch eine Theorie, nach der die Flagge sich direkt an der französischen Flagge orientierte.
Wir wissen jedoch, dass die Farben, die später die Farben der italienischen Flagge wurden, bereits am 21. August 1789 in Genua während einer Demonstration verwendet wurden. Die Teilnehmer wurden mit grün- weiß-roten Kokarden gesehen. Am 11. Oktober 1796 wurden diese drei Farben für die Truppenfahne des Militärverbands Legione Lombarda verwendet.

Nach dem Ende der Cispadanischen Republik wurde der italienischen Flagge, die zum wichtigsten Symbol des Risorgimento wurde, eine immer größere Bedeutung beigemessen, bis das Königreich Italien im Jahr 1861 proklamiert wurde und sie zusammen mit dem Wappen des Könighauses Savoyen zur italienischen Nationalflagge erklärt wurde.
Am Ende des Zweiten Weltkrieges konnte sich die „Tricolore“ als repräsentative Flagge Italiens endgültig durchsetzen. Am 27. Dezember 1947 wurde die „Tricolore“ dank Artikel 12 der Verfassung der italienischen Republik offiziell zur Nationalflagge erklärt. In dem Artikel heißt es: „Die Flagge der Republik ist die italienische Trikolore: grün, weiß und rot mit drei gleich großen vertikalen Streifen“.

